Für Personalfehler muss die Klinik haften
Schwerwiegende Folgen, die auf einen Unfall zurückzuführen sind, der im Zusammenhang mit einer Behandlung im Krankenhaus entstanden ist und vom Personal verursacht wurde, müssen nicht von der Krankenkasse getragen werden. Die Kosten muss in solchen Fällen die Klinik übernehmen, wie das Kasseler Landgericht entschied. Die Klinik sah sich zunächst nicht in der Verantwortung, die Kosten zu übernehmen, muss sich nun aber dem Urteil fügen. Das Urteil entspricht damit der Klage der privaten Krankenkasse des entsprechenden Patienten.
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