Zahnzusatzversicherung: Klare Formulierung bei Änderungen – Teil 1
Bei Versicherungsleistungen, die bei einem bereits bestehendem Vertrag dazukommen, muss klar formuliert worden sein, dass der Tarif komplett gewechselt wird. Wenn das nicht gewährleistet ist, gelten etwaige Beschränkungen nur für die Ergänzungen, aber nicht für den gesamten Vertrag.
Vertragsänderung
Eine Versicherte hatte eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen, bei der 50% der notwendigen Behandlungen erstattet werden sollten. Sie wechselte in einen neuen Tarif, der eine Erstattungsquote von 100% hatte. Zusätzlich sollten privatärztliche Behandlungen mit 80% erstattet werden. Die Höchstgrenze des neuen Vertrages belief sich im ersten Jahr auf 500 Euro und im zweiten Jahr auf 1000 Euro.
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