Zahnzusatzversicherung: Klare Formulierung bei Änderungen – Teil 2
Was stimmt?
Bald darauf hatte die Versicherte zwei Zahnarzttermine, die notwendig waren. Die Kosten beliefen sich einmal auf über 2000 Euro, einmal auf über 1000 Euro. Die Versicherung wollte nun nur 500 Euro bezahlen, da für das erste Vertragsjahr eine Zahlungsbegrenzung festgelegt worden war. Die Kundin meinte hingegen, ihr stünden 500 Euro aus dem alten und 500 Euro aus dem neuen Vertrag zu.
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