Gericht: Arztwahl vom Tarif festgelegt
Ein privat Versicherter hat gegen seinen Versicherer geklagt. Dieser wollte die Kosten eines Arztbesuches nicht zahlen.
Das OLG Karlsruhe entschied zu Gusten des Versicherers. Damit müsse der Versicherte die Kosten selbst tragen, wenn er nicht den tariflich festgehaltenen Arzt zur Behandlung aufsuche. Der Versicherte hatte den Versicherer zur Übernahme der Kosten für einen Besuch beim Internisten per Gerichtsbeschluss zwingen wollen, der Versicherer wollte lediglich achzig Prozent übernehmen. In dem günstigen Tarif den der Versicherte hatte, war festgeschrieben welche Ärzte der Mann aufsuchen könne. Da er dies nicht getan hat, muss er die Restkosten selbst tragen.
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