?> Kostenübernahme durch Sozialamt | Private Krankenversicherung

Ihre persönliche Vorsorge

Privat versichert - Nicht nur was für Reiche

Die persönliche Vorsorge ist wichtig. Private Krankenversicherungen bieten oftmals viele Vorteile für den Versicherten. Allerdings ist eine solche Versicherung oft auch mit hohen Kosten verbunden die sich nicht jeder leisten kann oder will. Will wollen ihnen auf unserem Ratgeber zeigen, dass es auch Möglichkeiten einer günstigen privaten Krankenversicherung gibt.

Kostenübernahme durch Sozialamt

Die private Krankenversicherung birgt viele Vorteile. Allerdings ist sie häufig wesentlich kostspieliger als die gesetzliche und ist deshalb häufig Besserverdienenden und Selbstständigen, denen sie als einzige sinnvolle Möglichkeit zur Krankenversicherung offensteht vorbehalten. Bekannt ist, dass die Kosten für die private Art der Vorsorge für den Krankheitsfall mit zunehmenden Alter weiter steigen. Insbesondere, da ältere Menschen auch häufiger mit Erkrankungen konfrontiert werden, Leistungen in Anspruch nehmen müssen und dadurch selten Beitragsrückzahlungen erhalten.

Und später?

Viele machen sich insbesondere Sorgen darüber, ob sie im Alter zusätzlich zur Grundversorgung und den Lebenshaltungskosten auch noch in der Lage sein werden, die hohen Beiträge für ihre private Krankenversicherung aufzubringen. Ein über 70-jähriger Rentner sah sich kürzlich in dieser Situation. Gesetzeshalber war ihm die Rückkehr in die gesetzliche Kasse verwehrt, der Basistarif seiner privaten Versicherungen jedoch noch ganze 130 Euro höher als der für die gesetzliche Versicherung.

Zahlung durch das Sozialamt

Als Sozialhilfeempfänger drohte ihm nun die Kürzung seines Zuschusses vom Sozialamt auf den Betrag für die gesetzliche Versicherung. Er klagte vor dem Landessozialgericht in Essen und bekam recht. Denn das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat jetzt zugunsten des Mannes – und exemplarisch vieler anderer Privatversicherter – entschieden. Das Sozialamt muss den vollen Betrag für den Basistarif, der für die private Krankenversicherung fällig wird, übernehmen. Der Kläger bekam nach Einsetzen der Rechtsgültigkeit des Urteils seine zuviel gezahlten Eigenanteile an seiner privaten Versicherung zurück bezahlt.

Für viele Privatversicherte mag das beruhigend entscheiden, angesichts der aktuellen Sparmaßnahmen bundesweit, ist aber in Zukunft damit zu rechnen, dass sich auch im Gesundheitswesen noch so einiges ändern wird und es in den nächsten Jahrzehnten wohl durchaus die ein oder andere abweichende Gesetzgebung geben wird.


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